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E wie Energieausweis

  • Autorenbild: immobird GmbH
    immobird GmbH
  • 4. Juli 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Der Energieausweis soll Daten zur Energieeffizienz bzw. zu anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern und ist seit 2009 Pflicht bei allen Wohngebäuden. Man unterscheidet zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Der Energieausweis ist wie ein Steckbrief eines Wohngebäudes: er zeigt transparent die Energieeffizienz. 🏡


Der Verbrauchsausweis basiert auf den Daten der Bewohner, ist also stark nutzungsabhängig. ♨️


Für den Bedarfsausweis wird hingegen bei einem Vor-Ort-Termin durch eine qualifizierte Person (Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister, Energieberater) eine Analyse der Bausubstanz durchgeführt. 🔎


Der Verbrauchsausweis ist demnach zwar kostengünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Bei Gebäuden mit Baujahr 1977 und älter gilt ausschließlich der Bedarfsausweis. 🗒

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