Immobilienlexikon
Unser Lexikon zu immobilienwirtschaftlichen Fachbegriffen
Unser Immobilienlexikon bietet Ihnen umfassende Erklärungen zu allen wichtigen Begriffen rund um Immobilienhandel, Kauf und Verkauf – von A wie Altlasten bis Z wie Zwischenfinanzierung. Ob Käufer, Verkäufer oder Profi: Hier finden Sie leicht verständliche Definitionen und praxisnahe Informationen. Nutzen Sie unser Wissen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und den Immobilienmarkt besser zu verstehen. Ihr Schlüssel zu mehr Klarheit und Erfolg im Immobiliengeschäft!
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum im Sinne des WEG-Rechts. Sie bestätigt, dass eine Wohnung oder eine sonstige Teileigentumseinheit in einem Gebäude rechtlich selbstständig und von anderen Einheiten getrennt ist. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung des neu geschaffenen Wohnungseigentums ins Grundbuch und ermöglicht den Eigentümern, ihre Einheiten unabhängig zu veräußern oder zu belasten.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von einem Architekten ausgestellt und dieser muss in dieser bestätigen, dass das neu geschaffene Sondereigentum unabhängig vom Gemeinschaftseigentum oder anderen Sondereigentumseinheiten nutzbar ist. Für Wohnungseigentum gilt, dass dieses über eine eigene Küche sowie sanitäre Einrichtungen verfügen muss.
Die Abschreibung von Immobilien ist ein wichtiger steuerlicher Aspekt für Eigentümer und Investoren und fällt unter die kalkulatorischen Kosten. Sie ermöglicht es, die Anschaffungskosten einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen, was die jährliche Steuerlast reduziert.
Es gibt verschiedene Arten der Abschreibung von Immobilien. Die lineare Abschreibung sieht vor, dass ein fester Prozentsatz der Anschaffungskosten über die (Rest-)Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Bei Wohnimmobilien beträgt die angenommene Nutzungsdauer in der Regel 50 Jahre, woraus sich ein Abschreibungssatz von 2 % ergibt. Seit 01.01.2023 gilt für Neubauten ergänzend ein neuer Abschreibungssatz von 3 %, woraus sich eine angenommene Nutzungsdauer von 33 Jahren ergibt.
Zusätzlich zur linearen Abschreibung kann seit Januar 2023 auch die degressive Abschreibung auf neu errichtete Wohnimmobilien angewendet werden. Die degressive Abschreibung ermöglicht es, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen von bis zu 5 % der Investitionskosten im ersten Jahr beziehungsweise 5 % des Restwerts in den Folgejahren vorzunehmen. Eine Kombination beider Abschreibungsarten ist ebenfalls denkbar. So ist es möglich eine Immobilie zunächst degressiv abzuschreiben und nach einer gewissen Nutzungsdauer zur linearen Abschreibung zu wechseln.
Abschreibungen sind von großer Bedeutung, da sie die steuerliche Entlastung der Eigentümer fördern, indem sie den zu versteuernden Gewinn senken und somit die Steuerlast reduzieren. Zudem spiegeln sie die Abnutzung und den Wertverzehr einer Immobilie wider.
Altlasten von Immobilien sind schädliche Bodenveränderungen, die aus früheren Nutzungen eines Grundstücks resultieren und eine Gefahr für die Umwelt sowie die Gesundheit darstellen können. Diese Kontaminationen entstehen häufig durch industrielle Aktivitäten, Deponien oder unsachgemäße Entsorgung von Schadstoffen. Besonders gefährdet sind ehemalige Fabrikgelände, stillgelegte Tankstellen und militärische Standorte.
In Deutschland regelt das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die Ermittlung und Sanierung von Altlasten. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, potenzielle Altlasten zu identifizieren und gegebenenfalls zu sanieren. Eine gründliche Altlastenprüfung vor dem Kauf von Immobilien ist daher unerlässlich. Diese Prüfung beinhaltet die Analyse der Nutzungsgeschichte sowie geologische Untersuchungen, um Risiken zu ermitteln und geeignete Handlungsempfehlungen zu geben.
Die Sanierung von Altlasten erfolgt durch verschiedene Methoden, wie physikalische, chemische oder biologische Verfahren, mit dem Ziel, die Schadstoffbelastung zu reduzieren und das Grundstück wieder nutzbar zu machen. Für Käufer ist es wichtig, sich über die Altlastensituation eines Grundstücks zu informieren, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Eine proaktive Auseinandersetzung mit dem Thema Altlasten schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch die eigene Gesundheit und Investition.
Ein Annuitätendarlehen ist eine beliebte Finanzierungsform, die vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung Anwendung findet. Bei dieser Darlehensart wird der Kredit in gleichbleibenden Raten, den sogenannten Annuitäten, zurückgezahlt. Diese setzen sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. Zu Beginn der Laufzeit ist der Zinsanteil höher, während der Tilgungsanteil mit der Zeit steigt, wodurch die Schuldenlast kontinuierlich sinkt.
Ein wesentlicher Vorteil von Annuitätendarlehen ist die planbare Finanzierungsstruktur. Die konstanten monatlichen Raten ermöglichen es Kreditnehmern, ihre Ausgaben zuverlässig zu kalkulieren und langfristig zu planen. Zudem bietet diese Darlehensart eine hohe Flexibilität, da oft Sondertilgungen oder eine vorzeitige Rückzahlung möglich sind, ohne hohe Strafgebühren zu verursachen.
Die Zinssätze für Annuitätendarlehen können je nach Marktlage variieren und sind häufig von der Bonität des Kreditnehmers abhängig. Bei einer positiven Bonitätsbewertung erhalten Kreditnehmer in der Regel günstigere Konditionen. Daher ist es ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls einen unabhängigen Finanzberater hinzuzuziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Annuitätendarlehen eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für Immobilienkäufer darstellen. Die transparente Rückzahlungsstruktur und die Möglichkeit zur Sondertilgung machen sie zu einer bevorzugten Wahl für viele Kreditnehmer.
Ein Aufteilungsplan ist ein zentrales Dokument für die Begründung von Eigentumswohnungen bzw. Wohnungseigentum gemäß WEG, da er die rechtlichen Grundlagen für die Teilung eines Grundstücks in mehrere Eigentumseinheiten festlegt. Der Aufteilungsplan ist entscheidend, um die individuellen Rechte und Pflichten der Eigentümer klar zu definieren.
Im Aufteilungsplan sind die genauen Grenzen der einzelnen Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentumseinheiten sowie den dazugehörigen Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäuser, Flure oder Gärten, verzeichnet. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Eigentumsrechte und schafft Transparenz über die Nutzung der gemeinschaftlichen Bereiche. Der Plan bildet die Grundlage für die Teilungserklärung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwaltung und Nutzung der Wohnungen festlegt.
Die Frage nach der richtigen Baufinanzierung ist entscheidend für jeden, der eine Immobilie erwerben oder bauen möchte. Die häufigste und einfachste Form der Baufinanzierung ist das Annuitätendarlehen, auch als Hypothekendarlehen bekannt. Bei dieser Finanzierungsart wird der Kredit entweder direkt von der Bank oder über eine auf Baufinanzierungen spezialisierte Hypothekenbank bereitgestellt. Als Sicherheit dient eine Grundschuld auf die Immobilie.
Der Vorteil des Annuitätendarlehens liegt in der planbaren Rückzahlung: Die Rate bleibt während der vereinbarten Zinsbindung konstant, auch wenn sich die Zusammensetzung ändert. Außerdem sind Sondertilgungen in der Regel möglich.
Eine weitere Finanzierungsform ist das endfällige Darlehen. Bei diesem Modell schließen Kreditnehmer zwei Verträge ab: einen Darlehensvertrag und einen Sparvertrag. Statt das Darlehen zu tilgen, sparen sie Kapital an, um am Ende der Laufzeit das Darlehen in einer Summe zurückzuzahlen. Dies führt jedoch zu einer konstant hohen Zinsbelastung und birgt das Risiko, dass die Sparleistung nicht ausreicht, um die Kreditsumme vollständig zu tilgen. Auch eine höhere Zinsbelastung bei gestiegenen Zinsen während der Laufzeit kann die finanzielle Planung erschweren.
Bausparsofortfinanzierungen sind eine interessante Alternative, bei der sofort ein Darlehen zu niedrigen Zinsen gewährt wird, während parallel in einen Bausparvertrag eingezahlt wird. Hier gibt es verschiedene Modelle, die jedoch oft schwer vergleichbar sind und möglicherweise nicht die erhoffte Planungssicherheit bieten.
Es empfiehlt sich, bei der Baufinanzierung realistisch zu bleiben und sich von einem Finanzierungsprofi beraten zu lassen. Es ist wichtig, die finanziellen Möglichkeiten genau einzuschätzen und auf einfache, transparente Finanzierungsmodelle zu setzen. Langfristige Verbindlichkeiten sollten sorgfältig durchdacht werden, um das Haushaltsbudget nicht unnötig zu belasten.
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Das Baulastenverzeichnis dokumentiert die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die mit einem Grundstück verbunden sind. Es wird von der zuständigen Baubehörde geführt. Diese Verpflichtungen richten sich an den Eigentümer und erfordern, dass bestimmte Maßnahmen geduldet, durchgeführt oder unterlassen werden. Oft bestehen baurechtliche Auflagen gegenüber Dritten, in der Regel Nachbarn, wie beispielsweise die Einhaltung von Abstandsflächen oder die Regelung von Zufahrten im Lageplan.
Wenn eine Baulast für ein Grundstück eingetragen ist, geht diese Verpflichtung beim Eigentümerwechsel auf den neuen Käufer über. Daher ist es vor dem Erwerb einer Immobilie wichtig, Einsicht in das Baulastenverzeichnis beim Amt für Bauordnung zu nehmen. So erhalten Sie alle relevanten Informationen, um geplante Bauvorhaben rechtlich korrekt umsetzen zu können.
Es ist wichtig, das Baulastenverzeichnis vom Grundbuch zu unterscheiden. Eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast existiert unabhängig und ist nicht im Grundbuch vermerkt. Während der aktuelle Grundbuchauszug private Verpflichtungen und Vereinbarungen zeigt, umfasst das Baulastenverzeichnis öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. Dieses Verzeichnis ist Angelegenheit der Städte, Gemeinden und Landkreise und wird von der jeweiligen lokalen Bauaufsichtsbehörde geführt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer.
Ein Bebauungsplan ist ein verbindliches Dokument im Städtebau, das die Nutzung und Gestaltung von Grundstücken innerhalb eines bestimmten Gebiets regelt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und legt fest, wie Grundstücke bebaut werden dürfen, einschließlich Vorgaben zu Gebäudehöhen, Abstandsflächen, Bauweisen und der Art der Nutzung (z. B. Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebiete).
Bebauungspläne dienen dem Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die Interessen der Öffentlichkeit sowie der Eigentümer zu berücksichtigen. Sie sind Bestandteil des Planungsrechts und müssen im Einklang mit dem Flächennutzungsplan stehen, der die grundsätzliche Nutzung eines Gebiets darstellt.
Die Bürger haben in der Regel die Möglichkeit, im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens Einfluss auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu nehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans sind in den Baugesetzen der jeweiligen Länder geregelt.
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Die Beleihungsgrenze ergibt sich aus dem von der Bank berrechneten Beleihungswert abzüglich eines Abschlags zur Risikominimierung. Dieser Abschlag soll potenzielle Wertminderungen durch Marktveränderungen und andere externe Faktoren abfedern. Jede Bank legt selbst fest, wie hoch dieser Risikoabschlag ist, der in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent liegt. Aus der Differenz zwischen Beleihungswert und Risikoabschlag wird die Beleihungsgrenze der Immobilie ermittelt. Diese Grenze entspricht der maximalen Summe, die die Bank für ein Immobiliendarlehen bereitstellt. Folgende Beleihungsgrenzen sind bei den Banken üblich:
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40-60 % bei Lebensversicherungen
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60-65 % bei Hypothekenbanken
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80 % bei Sparkassen, Volks-, Raiffeisen- oder Geschäftsbanken
Es ist eher selten, dass Kredite in voller Höhe des Beleihungswertes gewährt werden. In solchen Fällen hat der Kreditnehmer in der Regel ein sehr hohes Einkommen und zusätzliche Sicherheiten, wie beispielsweise eine Immobilie.
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Der Beleihungswert ist der Betrag, den die Bank im Falle einer Versteigerung oder eines Verkaufs mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig für die Immobilie erzielen kann. Jedes Objekt, ob Haus oder Wohnung, dient der finanzierenden Bank als Sicherheit. Daher ermittelt die Bank durch verschiedene Verfahren den marktgerechten Wert der Immobilie über die Zeit. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Darlehenssumme, die die Bank Ihnen für Ihre Baufinanzierung zur Verfügung stellen kann.
Der Beleihungswert entspricht nicht dem Kaufpreis oder den Baukosten. Vom aktuellen Wert der Immobilie wird ein Sicherheitsabschlag abgezogen, weshalb der Beleihungswert in der Regel niedriger ist als der Kaufpreis. Zudem darf er rechtlich gesehen nicht über dem Verkehrswert der Immobilie liegen, was im § 16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) festgelegt ist. Die Berechnungen der Bank liegen normalerweise zwischen 70 und 90 Prozent des Kaufpreises. Das bedeutet, wenn Ihre Immobilie einen Verkehrswert von 320.000 Euro hat, rechnet die Bank mit einem Beleihungswert zwischen 224.000 und 288.000 Euro. Die Differenz zum Verkehrswert müssen Sie durch Eigenkapital abdecken.
Der wirtschaftliche Besitzübergang einer Immobilie markiert den Zeitpunkt, an dem der Käufer nicht nur die Nutzung, sondern auch die wirtschaftlichen Verpflichtungen für das Objekt übernimmt. Ab diesem Moment gehen sämtliche Rechte, Pflichten und Risiken auf den Käufer über, einschließlich der Nutzung der Immobilie sowie der Übernahme von Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen und Betriebskosten. Dieser Übergang erfolgt in der Regel nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, während der rechtliche Eigentumsübergang erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen wird.
Für den Käufer bedeutet dies, dass er ab diesem Zeitpunkt für Schäden verantwortlich ist, weshalb ein ausreichender Versicherungsschutz von großer Bedeutung ist. Gleichzeitig besteht für den Verkäufer das Risiko, dass der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt, wenn der Besitz vor der vollständigen Zahlung übergeht. Ein gut strukturierter Kaufvertrag sollte daher klare Regelungen zum Zeitpunkt des Besitzübergangs, zur Übernahme von Lasten und zum Versicherungsschutz enthalten.
Die Begleitung durch einen erfahrenen Immobilienmakler kann den Prozess erheblich erleichtern. Er sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und koordiniert die Ablesung der Zählerstände, um spätere Streitigkeiten über Verbrauchskosten zu vermeiden. Der wirtschaftliche Besitzübergang ist somit ein entscheidender Schritt im Immobilienkaufprozess, der sorgfältig geplant und umgesetzt werden sollte.
Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Kennwert im Immobilienwesen, der den durchschnittlichen Quadratmeterpreis von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet angibt. Er wird von den Gutachterausschüssen der Gemeinden ermittelt und regelmäßig aktualisiert. Der Bodenrichtwert basiert auf den Preisen, zu denen vergleichbare Grundstücke in den letzten Jahren verkauft wurden, und berücksichtigt Faktoren wie Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks.
Der Bodenrichtwert dient als Orientierungsgröße für Käufer, Verkäufer und Investoren und wird häufig in der Immobilienbewertung, der Baufinanzierung sowie bei der Festlegung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer oder auch der Erhebung der Grundsteuer herangezogen. Er ist ein wichtiges Instrument, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen und eine faire Bewertung von Grundstücken zu ermöglichen. Bodenrichtwerte sind in der Regel öffentlich zugänglich und können über die Websites der jeweiligen Kommunen oder Gutachterausschüsse eingesehen werden.
Eine Auskunft über die Bodenrichtwerte in NRW kann man auf www.boris.nrw.de erhalten.
Die Bruttogrundfläche (BGF) wird gemäß DIN 277 als „die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks“ definiert und umfasst alle beheizten und unbeheizten Räume innerhalb der äußeren Wände.
Alle Flächen, die für die Nutzung relevant sind, werden dabei erfasst, dazu gehören beispielsweise Wohnungen, Büros, Flure, Treppenhäuser sowie überdachte Balkone und Terrassen. Auch Konstruktionsflächen wie tragende Wände und Pfeiler fließen in die Berechnung ein. Hingegen bleiben Bereiche wie nicht begehbare Dachgeschosse, Kriechkeller und Flächen unter Vorsprüngen an der Außenwand in der Regel unberücksichtigt.
Die Bruttogrundfläche ist eine Größe, die vor allem für die Kostenkalkulation von Bauprojekten, der Wertermittlung im Rahmen des Sachwertverfahrens und damit einhergehend auch für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird.
Der Denkmalschutz spielt eine entscheidende Rolle im Bereich der Immobilien und umfasst rechtliche Bestimmungen, die den Erhalt und die Pflege von historischen Bauwerken und Stätten sichern. Ziel des Denkmalschutzes ist es, das kulturelle Erbe zu bewahren und geschichtliche Zeugnisse für zukünftige Generationen zugänglich zu machen. In Deutschland sind Denkmäler durch das Denkmalschutzgesetz der jeweiligen Bundesländer geschützt, das sowohl öffentliche als auch private Bauwerke und Anlagen umfassen kann.
Bei der Immobilienbewertung und -verwertung muss der Denkmalschutz besondere Beachtung finden, da denkmalgeschützte Objekte häufig spezifische Auflagen hinsichtlich Renovierung, Umbau und Nutzung haben.
Eigentümer sind verpflichtet, Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals zu ergreifen, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Auf der einen Seite können Denkmalimmobilien durch staatliche Förderungen, steuerliche Vorteile und steigende Nachfrage attraktive Investitionsmöglichkeiten darstellen. Auf der anderen Seite erfordert der Erhalt denkmalgeschützter Gebäude oft höhere Kosten und einen erhöhten Planungsaufwand.
Der Effektivzins, auch als effektiver Jahreszins bezeichnet, drückt die tatsächlichen jährlichen Kosten eines Kredits aus. Kreditinstitute sind gemäß der Preisangabenverordnung verpflichtet, für Darlehen mit Festzinsvereinbarungen den effektiven Zins über die gesamte Laufzeit anzugeben. Bei Krediten mit variablen Zinsen oder Zinsbindungsfristen ist der anfängliche effektive Jahreszins anzugeben.
Der Effektivzins setzt sich aus dem Nominalzins und zusätzlichen Kosten zusammen, die bei der Kreditaufnahme anfallen können, wie Kontoführungsgebühren, Bereitstellungszinsen und Transaktionskosten. Bearbeitungsgebühren sind seit 2014 nicht mehr zulässig und werden mit null Euro ausgewiesen. Ein praktischer Vergleich: Während der Nominalzins die Kaltmiete darstellt, entspricht der Effektivzins der Warmmiete.
Die Betrachtung des effektiven Jahreszinses ermöglicht es Kreditnehmern, Angebote miteinander zu vergleichen und die Gesamtkosten eines Kredits besser einzuschätzen. Mit unserem Kreditrechner können Sie leicht ermitteln, wie hoch ein Kredit für Ihre individuellen Wünsche ausfallen kann.
Sie werden Teil einer Eigentümergemeinschaft, wenn Sie eine Wohnung in einer Wohnanlage erwerben und somit auch Miteigentümer an den Gemeinschaftsflächen der Immobilie werden. Ihr persönlicher Miteigentumsanteil wird häufig auf Basis der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung im Verhältnis zur Gesamtgröße des Objekts berechnet, kann jedoch auch anders festgelegt werden. Über das Gemeinschaftseigentum, zu dem Bereiche wie Treppenhäuser, Fahrstühle, Flure, Dächer und Gemeinschaftsgärten gehören, entscheiden die Eigentümer gemeinsam. Bei anfallenden Kosten für Erhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise einem Neuanstrich des Hausflurs, trägt jeder Miteigentümer seinen Anteil.
Während Sie in Ihrer eigenen Wohnung Entscheidungen selbst treffen können, gilt das nicht für Bestandteile des Gemeinschaftseigentums, wie Fenster oder tragende Wände; deren Veränderungen bedürfen der Zustimmung der anderen Miteigentümer. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erfolgt durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich mindestens einmal jährlich in einer Eigentümerversammlung trifft. In dieser werden wichtige Beschlüsse gefasst, die beispielsweise die Erhaltung oder Modernisierung der Immobilie betreffen. Seit 2020 kann die Eigentümergemeinschaft Beschlüsse schneller fassen, da die Versammlung immer beschlussfähig ist, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer.
Die Kosten für bauliche Maßnahmen, wie die Installation eines neuen Aufzugs, werden in der Regel von den Eigentümern getragen, die dafür gestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel der Anwesenden zu und diese vertreten mindestens die Hälfte der Eigentumsanteile, können die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden. Daher ist es ratsam, regelmäßig an den Versammlungen teilzunehmen oder jemandem eine Vollmacht zu erteilen.
Um die organisatorischen Aufgaben der Eigentümergemeinschaft zu verwalten, wird meist ein Hausverwalter bestellt. Dieser kümmert sich um Reparaturen, die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens sowie um die Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans, der die erwarteten Ausgaben und Einnahmen umfasst. Das daraus resultierende Hausgeld liegt häufig höher als die Nebenkosten einer Mietwohnung, da auch die Vergütung des Verwalters sowie Rücklagen berücksichtigt werden müssen. Der Verwalter erstellt zudem die Jahresabrechnung, lädt zu den Eigentümerversammlungen ein und setzt die Beschlüsse der Eigentümer um.
Der Einheitswert ist ein steuerlicher Bewertungsmaßstab, der in Deutschland in erster Linie zur Bemessung der Grundsteuer herangezogen wird. Er stellt den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie dar, der als Basis für die Berechnung verschiedener Steuern und Abgaben, vor allem aber der Grundsteuer dient. Der Einheitswert soll in der Regel alle sechs Jahre durch die Finanzbehörden fortgeschrieben werden, wobei verschiedene Faktoren wie die Lage, Größe, Art der Nutzung und die Bodenrichtwerte berücksichtigt werden.
Die Ermittlung des Einheitswerts erfolgt auf Grundlage gesetzlich festgelegter Bewertungsverfahren, die sich an den tatsächlichen Marktverhältnissen orientieren sollen. Dabei werden sowohl das Grundstück als auch etwaige darauf befindliche Gebäude berücksichtigt. Der Einheitswert spiegelt jedoch nicht immer den aktuellen Marktwert einer Immobilie wider.
In der Praxis wird der Einheitswert vor allem für die Berechnung der Grundsteuer verwendet, die von den Gemeinden erhoben wird. Aber auch bei Erbschafts- und Schenkungssteuer kann der Einheitswert eine Rolle spielen. Für Immobilienbesitzer ist es wichtig, den Einheitswert zu kennen, da er direkte Auswirkungen auf die Steuerlast haben kann. Um eine faire und transparente Steuerberechnung zu gewährleisten, ist es daher ratsam, regelmäßig die Einheitswertbescheide zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn der Wert als zu hoch empfunden wird.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf muss schriftlich erfolgen und einen konkreten Grund enthalten, wer nach dem Mietverhältnis in die Wohnung einziehen soll. Wichtige Punkte in der Kündigung sind die Namen und Adressen von Vermieter und Mieter, das Kündigungsdatum, der Grund für die Beendigung und ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Vermieter müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, die je nach Mietdauer variieren. Bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gelten spezielle Regelungen, die die Kündigung wegen Eigenbedarfs für bis zu drei oder sogar zehn Jahre ausschließen können.
Ein Widerspruch gegen die Kündigung ist für Mieter möglich, insbesondere bei Härtefällen wie hohem Alter oder Krankheit. Der Vermieter ist verpflichtet, eine vergleichbare Ersatzwohnung anzubieten, wenn eine solche zur Verfügung steht. Wenn die Kündigung durch einen juristischen oder anderen nicht-natürlichen Vermieter ausgesprochen wird, sind spezielle Regelungen zu beachten. Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Schließlich kann die Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Bei einem Eigentümerwechsel nach einem Verkauf ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur nach einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren möglich. Wenn der Mieter nicht auszieht, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen.
Der Erschließungsbeitrag, auch als Erschließungskosten bekannt, ist eine Kommunalabgabe, die für die technische und verkehrsmäßige Erschließung eines Grundstücks anfällt. Diese Kosten decken nicht nur den Anschluss des Grundstücks an Versorgungs- und Entsorgungsnetze wie Strom, Gas, Wasser und Kanalisation, sondern auch die verkehrsmäßige Erschließung. Letztere umfasst Ausgaben für den Straßenbau, Gehwege, Beleuchtung, öffentliche Grünflächen und Lärmschutzanlagen. Die Gemeinde kann bis zu 90 Prozent der erforderlichen Erschließungskosten als Erschließungsbeitrag an die Grundstückseigentümer weitergeben.
Die Erschließung ist entscheidend für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Erst wenn die Erschließung gesichert ist, kann eine Baugenehmigung erteilt werden, was bedeutet, dass unerschlossene Grundstücke nicht sofort bebaut werden dürfen. Bei der Angabe des Bodenrichtwerts wird in der Regel vermerkt, ob mit Erschließungskosten zu rechnen ist. In der Regel sind bestehende Immobilien bereits erschlossen, ebenso wie geplante Neubaugebiete.
Die Höhe der Erschließungsbeiträge variiert je nach Lage des Grundstücks und ist zusätzlich abhängig von der Größe der Grundfläche, der Geschossfläche und der Straßenfrontlänge. Besondere Kosten können entstehen, wenn das Grundstück weit von Hauptanschlussstellen entfernt ist oder wenn neue Straßen gebaut werden müssen. Da die Erschließungskosten von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind, lassen sie sich nicht pauschal festlegen. Käufer sollten sich daher im Vorfeld informieren, um Überraschungen zu vermeiden.
Eine Flurkarte, auch als Katasterkarte bezeichnet, ist ein Dokument, das die Lage und Grenzen von bebauten und unbebauten Grundstücken darstellt. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Die Flurkarte wird vom kommunalen Katasteramt erstellt und ist in digitalisierter Form als Liegenschaftskarte verfügbar. Die Flurkarte enthält wichtige Informationen wie Flurstücke, Flurstücksnummern, Ortsangaben, Gemarkungsgrenzen, Maßstäbe, bestehende Gebäude mit Hausnummern sowie Angaben zur ausstellenden Behörde und dem Ausstellungsdatum.
Die Flurkarte stellt eine grafische Darstellung dar und bildet gemeinsam mit dem Liegenschaftskataster die Basis für die Informationen im Grundbuch. Die Kosten für einen Flurkartenauszug variieren je nach Bundesland und liegen zwischen 15 und 60 Euro. Während die Flurkarte Lageinformationen bietet, gibt sie keine verbindliche Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Informationen zur Bebaubarkeit sind in der Bauordnung oder im Baugesetzbuch zu finden. Für erste Einschätzungen empfiehlt es sich, den gültigen Flächennutzungsplan und eventuelle Bebauungspläne der Gemeinde zu überprüfen.
Gemeinschaftseigentum ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert und umfasst alle Teile eines Gebäudes oder einer Wohnanlage, die nicht im Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer stehen. Dazu gehören beispielsweise Treppenhäuser, Flure, das Dach, die Fassade sowie gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschküchen und Fahrradkeller. Gemeinschaftseigentum dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und ist somit für alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zugänglich.
Im Gegensatz zum Sondereigentum unterliegt das Gemeinschaftseigentum nicht dem freien Ermessen einzelner Eigentümer. Veränderungen, Instandhaltungen oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum müssen in der Eigentümerversammlung diskutiert und beschlossen werden. Eigenmächtige Änderungen sind nicht gestattet, um die Einheit und Sicherheit der gesamten Anlage zu gewährleisten.
Die Kosten für das Gemeinschaftseigentum werden gemäß § 16 Abs. 2 WEG auf alle Eigentümer umgelegt. Jeder Eigentümer ist also an der Finanzierung der Instandhaltungs- und Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums beteiligt, unabhängig davon, ob er die Einrichtungen persönlich nutzt oder nicht.
Die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum ist möglich, etwa wenn ungenutzte Flächen in Wohnraum umgebaut werden. Dies erfordert eine Einigung aller Eigentümer und die entsprechende Eintragung im Grundbuch. Umgekehrt kann auch Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum umgewandelt werden, wenn alle Eigentümer zustimmen und bestimmte Teile des Gebäudes gemeinschaftlich genutzt werden sollen.
Bei der Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum herrscht oft Unklarheit. Potenzielle Käufer sollten daher die Teilungserklärung sowie die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sorgfältig prüfen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Diese Abgrenzung ist besonders wichtig für die Kostentragung innerhalb der Eigentümergemeinschaft, da die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum auf alle Eigentümer verteilt wird.
Die Grunddienstbarkeit ist ein rechtliches Instrument, das bestimmten Nutzungsrechten an einem Grundstück dient und im Grundbuch eingetragen wird. Sie erlaubt es dem Eigentümer eines begünstigten Grundstücks, bestimmte Handlungen auf dem dienenden Grundstück vorzunehmen oder diese einzuschränken. Ein typisches Beispiel ist das Wegerecht, das einem Grundstückseigentümer den Zugang über das Nachbargrundstück ermöglicht, wenn sein eigenes Grundstück nicht direkt von einer öffentlichen Straße erreichbar ist.
Die Grunddienstbarkeit unterscheidet sich wesentlich vom Nießbrauch, da sie lediglich eine beschränkte Nutzung des Grundstücks gewährt. Im Gegensatz zum Nießbrauch, der das Recht zur Fruchtziehung, also das Einnehmen von Mieteinnahmen, umfasst, beschränkt sich die Grunddienstbarkeit auf spezifische Nutzungshandlungen. Während das Nießbrauchrecht personenbezogen ist und mit dem Tod des Berechtigten endet, bleibt die Grunddienstbarkeit auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.
Die Entstehung einer Grunddienstbarkeit erfordert eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Eigentümern der beteiligten Grundstücke. Diese Vereinbarung muss im Grundbuch eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein. Grunddienstbarkeiten werden in Abteilung II des Grundbuchs vermerkt, wo auch andere Lasten und Rechte aufgeführt sind.
Die Gebühren für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit variieren je nach Geschäftswert und können von den Parteien individuell vereinbart werden. Typischerweise übernimmt der Eigentümer des herrschenden Grundstücks die Kosten, da er von der Grunddienstbarkeit profitiert.
Grunddienstbarkeiten können verschiedene Formen annehmen, wie das Leitungsrecht, das den Zugang zu Ver- und Entsorgungsleitungen erlaubt, oder die Bebauungsbeschränkung, die das Bauen auf dem dienenden Grundstück einschränkt. Sie können auch zeitlich befristet werden, wobei die Rechte und Pflichten automatisch mit Ablauf der Frist erlöschen.
Im Falle eines Verkaufs eines der betroffenen Grundstücke bleibt die Grunddienstbarkeit in der Regel bestehen und wird auf den neuen Eigentümer übertragen. Das bedeutet, dass der Käufer des dienenden Grundstücks weiterhin an die bestehenden Nutzungsrechte gebunden ist, während der Käufer des begünstigten Grundstücks die eingeräumten Rechte behält. Diese Übertragung ist unabhängig von den Vertragsbedingungen und erfolgt automatisch mit dem Eigentumsübergang, solange die Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist.
Die Löschung einer Grunddienstbarkeit kann von dem Berechtigten verlangt werden, wenn sich die Umstände geändert haben, die zur Einräumung der Dienstbarkeit führten. Bei einer Teilung des Grundstücks kann die Grunddienstbarkeit ebenfalls hinfällig werden, wenn der spezifische Vorteil nach der Teilung nicht mehr besteht. Grunddienstbarkeiten wirken sich in der Regel wertmindernd auf die betroffenen Grundstücke aus, da sie eine dauerhafte Belastung darstellen.
Die Grunderwerbsteuer ist eine wesentliche Abgabe, die beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken in Deutschland zu entrichten ist, und gehört zu den Kaufnebenkosten. In der Regel ist der Käufer verpflichtet, diese Steuer zu zahlen, die sich nach dem Kaufpreis im notariellen Vertrag bemisst. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Beim Kauf eines bebauten Grundstücks, etwa mit einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, fallen in der Regel höhere Steuerbeträge an, da der Gesamtpreis auch den Wert der Immobilie umfasst.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Eine Option besteht darin, Grundstück und darauf zu errichtende Immobilie in getrennten Verträgen zu erwerben. Hierbei müssen jedoch strenge Vorgaben beachtet werden, wie beispielsweise eine zeitliche Trennung zwischen den Kaufverträgen und die Einhaltung einer sogenannten „Schamfrist“. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Vertragspartner auf der Verkäuferseite nicht zur selben Unternehmensgruppe gehören.
Eine weitere Möglichkeit zur Steuerersparnis besteht darin, bewegliches Inventar, wie Einbauküchen oder Gartenhäuser, im Kaufvertrag gesondert auszuweisen. Da die Grunderwerbsteuer nur auf unbewegliche und untrennbare Bestandteile des Grundstücks erhoben wird, kann dies zu einer Reduzierung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage führen.
Die Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt durch einen Notar, der auch dafür sorgt, dass der Vertrag dem zuständigen Finanzamt übermittelt wird. Nach der Bezahlung der Grunderwerbsteuer erhält der Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch ist.
Für Käufer ist es entscheidend, die genauen Kosten und Möglichkeiten zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer im Blick zu behalten, um böse Überraschungen beim Immobilienerwerb zu vermeiden.
Die Grundschuld ist die herkömmliche Absicherung einer Immobilienfinanzierung, die von kreditgebenden Banken verwendet wird. Sie ermöglicht es der Bank, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers eine Zwangsvollstreckung auf das Grundstück durchzuführen. Der aus dem Verkauf erzielte Preis dient dann zur Begleichung der gesicherten Schuld. Im Gegensatz zur Hypothek, die an eine spezifische Forderung gebunden ist, bleibt die Grundschuld auch nach Rückzahlung des Kredits bestehen, solange sie nicht gelöscht wird.
Doch Grundschuld ist nicht gleich Grundschuld. Die Fremgrundschuld gehört Dritten und sichert deren Rückzahlungsansprüche aus einem Darlehen. Der Gläubiger kann auf Grundlage der Grundschuld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eine Zwangsvollstreckung einleiten. Ist die vollständige Rückzahlung erfolgt und bestehen die Ansprüche des Dritten nicht mehr, wird die Grundschuld allerdings nicht automatisch gelöscht, sondern wird bis zur Beantragung der Löschung zur Eigentümergrundschuld. Eine Eigentümergrundschuld gehört dem Grundstückseigentümer selbst und dient nicht der Sicherung einer Fremdschuld, sondern kann beispielsweise zur Rangblockierung im Grundbuch genutzt werden.
Zusätzlich unterscheidet man zwischen Buch- und Briefgrundschuld. Die Buchgrundschuld wird nur im Grundbuch eingetragen, ohne dass ein Grundschuldbrief ausgestellt wird, während bei der Briefgrundschuld ein solcher Brief zusätzlich zur Grundbucheintragung erstellt wird. Dies ermöglicht eine einfachere Übertragung der Grundschuld.
Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird ein Grundschuldbestellungsformular von der Bank erstellt, das die Bedingungen der Grundschuld festlegt. Anschließend erfolgt die notarielle Beurkundung, bei der der Käufer die Grundschuldbestellungsurkunde unterzeichnet. Schließlich wird die Urkunde beim Grundbuchamt eingereicht, welches die Grundschuld im Grundbuch einträgt. Die Kosten für die Bestellung einer Grundschuld liegen in der Regel zwischen 0,8 und 1,0 Prozent des Kaufpreises und setzen sich aus Notar- und Grundbuchamtgebühren zusammen.
Ein weiterer Aspekt sind die Grundschuldzinsen, die in der Regel um etwa 15 Prozent jährlich steigen. Diese Zinsen dienen der Bank als zusätzliche Sicherheit und können helfen, gestiegene Vollstreckungskosten auszugleichen. Wenn das mit der Grundschuld abgesicherte Darlehen planmäßig zurückgezahlt wird, haben diese Zinsen jedoch keine Auswirkungen, da sie nur bei Zahlungsausfall anfallen.
Nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits hat der Grundstückseigentümer das Recht, die Grundschuld zurückzugewinnen oder sie löschen zu lassen. Um die Grundschuld zu löschen, muss die Bank eine Löschungsbewilligung erteilen, die bescheinigt, dass die gesicherte Forderung erfüllt ist. Diese Bewilligung wird dann einem Notar vorgelegt, der die Löschung beim Grundbuchamt beantragt.
Insgesamt ist die Grundschuld ein flexibles und weit verbreitetes Sicherungsmittel in der Immobilienfinanzierung, das sowohl für Kreditgeber als auch für Kreditnehmer von Bedeutung ist. Ihr Verständnis ist für alle, die in Immobilien investieren oder bauen möchten, unerlässlich.
Das Hausgeld ist ein monatlicher Vorschuss, den Eigentümer von Eigentumswohnungen an den Verwalter ihrer Immobilie zahlen. Es wird pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet und liegt im Durchschnitt bei etwa 3 Euro, wobei die genaue Höhe je nach Immobilie variieren kann. Im Vergleich zu Nebenkosten-Vorauszahlungen für Mieter ist das Hausgeld in der Regel etwa ein Drittel höher. Die rechtliche Grundlage zur Ermittlung des Hausgeldes bildet das Wohnungseigentumsgesetz, das die Verteilung von Nutzen und Lasten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt.
Für potenzielle Käufer von Eigentumswohnungen ist das Hausgeld ein entscheidender Faktor, da es nicht nur die monatlichen Ausgaben beeinflusst, sondern auch die wirtschaftliche Rentabilität der Immobilie. Eine hohe Hausgeldbelastung kann sich negativ auf die Rendite auswirken, besonders wenn die Kosten nicht durch entsprechende Mieteinnahmen gedeckt werden können. Daher sollten Käufer die letzten Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne sorgfältig prüfen, um ein klares Bild über die zu erwartenden Kosten und mögliche zukünftige Erhöhungen zu erhalten.
Das Hausgeld umfasst eine Vielzahl von Kosten, die durch die gemeinschaftliche Nutzung der Immobilie entstehen, darunter Betriebskosten wie Abfallentsorgung, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung, Reinigungskosten und Heizkosten, sowie Verwaltungskosten und eine Instandhaltungsrücklage für zukünftige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten. Der Hausverwalter ist verantwortlich für die Berechnung des Hausgeldes sowie der Instandhaltungsrücklage. Im Rahmen eines Wirtschaftsplans stellt er die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr zusammen. Dieser Plan wird dann in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung gebracht, wobei das Hausgeld mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
Das Hausgeld verteilt sich in der Regel im Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die Wohnungseigentümer, wobei die genaue Verteilung in der Teilungserklärung festgehalten ist. Für Verbrauchskosten wie Heizkosten gelten abweichende Verteilerschlüssel, die oft auf tatsächlichem Verbrauch basieren. Vermieter haben zudem die Möglichkeit, einen Teil des Hausgeldes auf ihre Mieter umzulegen. Dies betrifft vor allem Betriebskosten, während Verwaltungskosten oder die Instandhaltungsrücklage nicht umgelegt werden können. Eine klare Vereinbarung im Mietvertrag ist erforderlich, um diese Kosten umlegen zu können.
Der Wirtschaftsplan gibt eine Prognose der zu erwartenden Kosten für das Wirtschaftsjahr, während die Jahresabrechnung eine Übersicht über die tatsächlich angefallenen Kosten bietet. Differenzen zwischen geplanten und realen Ausgaben können Nachzahlungen oder Rückerstattungen für die Eigentümer zur Folge haben. Für Kapitalanleger und Käufer von Eigentumswohnungen ist das Hausgeld somit ein zentraler Aspekt, der sorgfältig berücksichtigt werden sollte. Eine gründliche Analyse der letzten Jahresabrechnungen und des Wirtschaftsplans bietet wichtige Einblicke in die finanziellen Verpflichtungen und kann helfen, zukünftige Kostensteigerungen abzuschätzen.
Die Hypothek ist ein traditionelles Sicherungsmittel, das Banken nutzen, um Darlehen oder Kredite für Immobilienfinanzierungen abzusichern. Bei der Aufnahme einer Hypothek überlassen Kreditnehmer die Grundrechte an ihrer Immobilie an die kreditgebende Bank. Diese rechtliche Bindung wird im Grundbuch eingetragen und gewährt der Bank das Recht, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Dadurch kann die Immobilie oder das Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkauft werden, um die offenen Forderungen zu begleichen.
Rechtlich ist die Hypothek an eine spezifische Forderung gebunden, die solange besteht, bis der Kreditnehmer die letzte Rate des Darlehens vollständig zurückgezahlt hat. Dies unterscheidet die Hypothek grundlegend von der Grundschuld, die unabhängig von einer bestimmten Forderung existiert. Während die Hypothek mit jeder Tilgungsrate abnimmt und schließlich erlischt, bleibt die Grundschuld in voller Höhe bestehen, auch wenn das zugrunde liegende Darlehen bereits zurückgezahlt wurde. Das bedeutet, dass eine Grundschuld weiterhin als Sicherheit für neue Forderungen genutzt werden kann.
Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft den Gläubigerwechsel. Bei einer Briefhypothek entstehen keine zusätzlichen Kosten, falls der Gläubiger wechselt. Im Falle einer Grundschuld müssen hingegen bei einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung erneut Grundbuchkosten getragen werden.
In der Vergangenheit waren Hypotheken das gängige Sicherungsmittel, jedoch hat sich die Grundschuld in der heutigen Praxis als die bevorzugte Option etabliert. Banken schätzen die Grundschuld, da sie weniger administrativen Aufwand erfordert. Bei der Hypothek ist die Bank verpflichtet, nachzuweisen, dass noch offene Schulden bestehen, bevor sie die Zwangsvollstreckung einleiten kann. Diese Nachweispflicht entfällt bei der Grundschuld, wodurch ausstehende Beträge schneller und unkomplizierter eingetrieben werden können.
Darüber hinaus bietet die Grundschuld die Möglichkeit, sie bei Zustimmung der Bank auf einen neuen Immobilienbesitzer zu übertragen oder für ein neues Darlehen zu verwenden. Dies spart sowohl Notarkosten als auch Grundbuchkosten und erleichtert den Prozess für alle Beteiligten.
Insgesamt stellt die Hypothek ein bewährtes, jedoch in der Praxis zunehmend seltener verwendetes Instrument der Immobilienfinanzierung dar, während die Grundschuld als flexiblere und effizientere Lösung gilt.
Die Instandhaltungsrücklage, oft auch als Erhaltungsrücklage bezeichnet, dient als finanzielle Reserve für die Eigentümergemeinschaft. Mit dieser können in erster Linie notwendige Reparaturen finanziert werden. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) rät zur Bildung einer solchen Rücklage, eine gesetzliche Verpflichtung besteht jedoch nicht. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine gut gefüllte Instandhaltungsrücklage den Wert des Eigentums erhöhen. Denn diese kann durch einen möglichen Käufer übernommen werden.
Die Jahresabrechnung, auch bekannt als WEG-Abrechnung, ist ein zentrales Finanzplanungsinstrument in einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG). Sie stellt eine detaillierte Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Geschäftsjahres dar und dient dazu, Transparenz über die Verwendung des gezahlten Hausgeldes zu schaffen. Neben der Hausgeldabrechnung umfasst die Jahresabrechnung auch eine Bilanz über Rücklagen, die für zukünftige Projekte oder Reparaturen angespart werden.
Die Verantwortung für die Erstellung dieser Abrechnungen liegt beim WEG-Verwalter, der sicherstellen muss, dass alle finanziellen Transaktionen nachvollziehbar und korrekt dokumentiert sind. Die Kosten für die Abrechnung fallen in der Regel unter die Verwaltungskosten der Eigentümergemeinschaft.
Es wird unterschieden zwischen Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung. Die Gesamtabrechnung gibt dabei einen Überblick über alle Erträge, wie Hausgeld und Mieteinnahmen, sowie alle Aufwendungen, darunter Instandhaltungs- und Betriebskosten. Sie enthält zudem Informationen zur Rücklagenbildung und weist die Gesamthöhe der Rücklagen aus. Im Gegensatz dazu entspricht eine Einzelabrechnung in etwa einer Betriebskostenabrechnung bei Mietobjekten. Das bedeutet, dass Kosten und Erträge gemäß den Verteilerschlüsseln auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt sind und die Eigentümer entsprechend nachvollziehen können, in welcher Höhe sie an Kosten und Erträgen beteiligt sind und ob und in welcher Höhe Guthaben oder Nachzahlungsverpflichtungen bestehen. Außerdem sind die zum eigenen Eigentum gehörenden Rücklagen ausgewiesen.
Die Kaufnebenkosten umfassen alle Ausgaben, die zusätzlich zum reinen Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Dazu zählen die Notargebühren, die Kosten für die Grundbuchumschreibung, die Grunderwerbsteuer sowie die Maklerprovision. In der Regel muss man mit Kaufnebenkosten zwischen neun und zwölf Prozent des Kaufpreises rechnen.
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Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: max. 3,57 %
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Maklerprovision bei gewerblichen Immobilien: frei verhandelbar
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Notarkosten und Gebühren für das Grundbuchamt: ca. 2 %
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Grunderwerbsteuer in NRW: 6,5 % [1]
(6,5 Prozent in NRW)
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Der Makleralleinauftrag und der qualifizierte Makleralleinauftrag sind zwei Vertragsarten, die dem Makler unterschiedliche Rechte und Pflichten bei der Vermarktung von Immobilien einräumen. Beide Arten geben dem Makler das exklusive Recht, die Immobilie zu vermarkten und zu verkaufen, und im Erfolgsfall hat der Makler Anspruch auf eine Provision. Häufig haben diese Verträge eine Laufzeit von etwa sechs Monaten, nach deren Ablauf sie enden, auch wenn kein Verkauf zustande gekommen ist. Zudem kann in beiden Fällen eine Aufwandsentschädigung fällig werden, wenn kein Verkauf erfolgt, vorausgesetzt, dies ist im Vertrag festgelegt.
Die Hauptunterschiede zwischen den beiden Vertragsarten liegen in den Vermarktungsrechten und den Verpflichtungen des Verkäufers. Beim einfachen Makleralleinauftrag kann der Verkäufer die Immobilie weiterhin selbstständig verkaufen. Im Gegensatz dazu verpflichtet der qualifizierte Makleralleinauftrag den Verkäufer, die Immobilie ausschließlich über den beauftragten Makler zu vermarkten, was bedeutet, dass er keine eigenen Verkaufsaktivitäten durchführen darf.
Darüber hinaus sind die Verpflichtungen des Verkäufers unterschiedlich: Während der Makleralleinauftrag dem Verkäufer keine speziellen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit dem Makler auferlegt, muss der Verkäufer den Makler im Rahmen eines qualifizierten Makleralleinauftrag informieren, wenn er selbst Interessenten findet, und diese an den Makler verweisen. Diese Regelung wird durch eine sogenannte „Hinzuziehungs- oder Verweisungsklausel“ festgelegt, die rechtlich wirksam sein muss.
Die Intensität der Vermarktung unterscheidet sich ebenfalls: Beim einfachen Makleralleinauftrag hat der Makler zwar das Recht zur Vermittlung, die Intensität der Vermarktung liegt jedoch im Ermessen des Maklers. Beim qualifizierten Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Makler hingegen, intensiver und zielgerichteter für die Vermarktung der Immobilie zu sorgen.
Insgesamt bieten beide Maklervertragsarten dem Makler ein gewisses Maß an Exklusivität, unterscheiden sich jedoch erheblich in den Verpflichtungen des Verkäufers und der Intensität der Zusammenarbeit. Der qualifizierte Makleralleinauftrag sorgt für eine engere Bindung zwischen Verkäufer und Makler und ist strenger in der Handhabung der Vermarktungsrechte. Das spiegelt sich auch formal wieder, während beim einfachen Makleralleinauftrag ein Vertragsvordruck genutzt werden kann, besteht für den qualifizierten Makleralleinauftrag die Verpflichtung zur Vereinbarung individueller Vertragsinhalte.
Die Maklerprovision, auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt, ist die Vergütung eines Immobilienmaklers, welche Käufer und Verkäufer oder ein beauftragender Mieter oder Vermieter nach erfolgreicher Immobilienvermittlung, also dem Abschluss eines Hauptvertrags in Form eines Miet- oder Kaufvertrags, zu leisten hat.
Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung wird die Maklerprovision i. d. R. hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Käufer maximal die Hälfte der Provision zu tragen hat. Also wäre es rechtlich denkbar, dass der Verkäufer auch mehr als die Hälfte der Provision übernimmt. Die insgesamt zu entrichtende Maklerprovision beträgt maximal 7,14 % des Kaufpreises. In diesen 7,14 % ist die Umsatzsteuer bereits inkludiert. Hälftig müssten Käufer und Verkäufer entsprechend 3,57 % des Kaufpreises als Provision an den Immobilienmakler entrichten. Die rechtliche Grundlage für die Maklerprovision beim Kauf beziehungsweise Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung ist in den §§ 656 a-d, BGB geregelt.
Bei Mietobjekten beträgt die gesetzlich maximal zu verlangende Provision 2 Monatsnettomieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Außerdem gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss auch die Provision tragen.
Wichtig ist sowohl für Miete, als auch Kauf, dass der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers nur dann entsteht, wenn es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags gibt.
Der Miteigentumsanteil ist der rechnerische Bruchteil, den jeder Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an dem gemeinschaftlichen Eigentum hat. Dieser Anteil wird typischerweise als Teil von 1.000 (z. B. 120/1.000) oder, bei größeren Eigentümergemeinschaften, als Bruchteil von 10.000 angegeben. Die genauen Miteigentumsanteile sind in der Teilungserklärung der Wohnanlage festgelegt und im Grundbuch vermerkt. Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Bestandteile des Gebäudes und der Außenanlagen, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen. Dazu gehören unter anderem das Grundstück, Treppenhäuser, Gärten, Aufzüge und die Fassade des Gebäudes.
Sondereigentum hingegen bezieht sich auf das alleinige Eigentum eines Eigentümers an seiner Wohnung, welches nicht gemeinschaftlich genutzt wird und somit keinen Miteigentumsanteil beinhaltet.
Miteigentumsanteile spielen eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit einer Eigentümergemeinschaft, da sie die Grundlage für die Aufteilung von Lasten und Kosten darstellen. Ohne sie wäre eine gerechte Verteilung von Kosten und Verantwortlichkeiten unter den Eigentümern nicht möglich. Diese Anteile bestimmen unter anderem die Verteilung der Stimmen bei Eigentümerversammlungen sowie die Finanzierung der gemeinschaftlichen Ausgaben. In der Teilungserklärung kann auch festgelegt werden, dass das sogenannte Wertprinzip für Abstimmungen Anwendung findet, wodurch die Stimmrechte entsprechend der Miteigentumsanteile gewichtet werden.
Die Berechnung des Miteigentumsanteils erfolgt in der Regel anhand der Wohnfläche. Hierbei wird zunächst die Gesamtfläche des Sondereigentums innerhalb der WEG ermittelt. Angenommen, das gesamte Sondereigentum beträgt 500 Quadratmeter, wird dieser Wert durch einen Rahmenwert, oft 1.000, geteilt, was ergibt, dass ein Quadratmeter Sondereigentum zwei Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum repräsentiert (2/1.000). Multipliziert man diesen Wert mit der Fläche der eigenen Wohnung, etwa 80 Quadratmeter, ergibt sich ein Miteigentumsanteil von 160/1.000.
Rechtlich relevant wird der Miteigentumsanteil durch § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Hier wird der Kostenverteilungsschlüssel festgelegt, nach dem jeder Wohnungseigentümer die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Instandhaltungskosten entsprechend seines Miteigentumsanteils trägt. Es steht den Wohnungseigentümern jedoch frei, individuelle Regelungen für bestimmte Kosten zu beschließen, die von diesem allgemeinen Verteilungsschlüssel abweichen können.
In der Praxis haben Miteigentumsanteile großen Einfluss auf die Kostenverteilung innerhalb einer WEG. Gemeinsame Kosten, wie etwa für Instandhaltungsmaßnahmen, Reinigung und Verwaltung, werden proportional zu den Miteigentumsanteilen verteilt. Diese Anteile dienen somit nicht nur zur Festlegung des Hausgeldes, sondern auch zur Bestimmung von Sonderzahlungen, die in der Eigentümergemeinschaft anfallen können.
Modernisierung bezeichnet Maßnahmen, die darauf abzielen, die Qualität und den Wert einer Immobilie zu erhöhen. Regelmäßige und vorausschauende Pflege ist entscheidend, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Bei Modernisierungsprojekten können Eigentümer von verschiedenen Förderungen und günstigen Krediten profitieren.
Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen den Begriffen Modernisierung, Sanierung und Renovierung. Bei einer Modernisierung wird das Gebäude baulich auf den neuesten Stand gebracht, um Energie- und Wasserkosten zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und den Wert der Immobilie zu steigern. Typische Maßnahmen sind die Wärmedämmung von Außenwänden, der Austausch von Heizungen, die Installation neuer Isolierglasfenster oder der Anbau von Balkonen.
Im Gegensatz dazu wird bei einer Sanierung vor allem auf die Behebung von Schäden abgezielt, um die Qualität der Immobilie wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise die Erneuerung eines undichten Daches oder die Beseitigung von Schimmel im Keller. Die Renovierung hingegen bezieht sich auf optische Verbesserungen und die Beseitigung kleinerer Mängel, die durch alltägliche Nutzung entstehen.
Im Rahmen einer Modernisierung sind zahlreiche Maßnahmen förderfähig, insbesondere im Hinblick auf die energetische Sanierung. Dazu zählen die Dämmung von Dächern und Außenwänden, der Austausch von Heizungen sowie die Installation von Solaranlagen. Diese Maßnahmen sind nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern tragen auch zur Erreichung der Klimaziele bei. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die energetische Effizienz von Gebäuden und fördert somit nachhaltige Modernisierungsprojekte.
Darüber hinaus spielt die Schaffung von altersgerechtem, barrierefreiem Wohnraum eine immer größere Rolle. Angesichts der demografischen Veränderungen in der Gesellschaft kann der Umbau zu einer barrierefreien Immobilie den Wert erheblich steigern und den Bewohnern ein selbstständiges Leben im Alter ermöglichen.
Die Vorteile einer Modernisierung sind vielfältig: Sie verbessert die Wohnqualität, erhält das Gebäude, steigert dessen Wert und kann sogar dringend notwendig werden, etwa beim Austausch veralteter Heizungsanlagen. Energetische Modernisierungen amortisieren sich häufig durch Einsparungen bei den Energiekosten, die bis zu 35 % betragen können. Daher ist eine umfassende Planung und Beratung durch Fachleute unerlässlich, um die richtige Vorgehensweise zu wählen und die verschiedenen Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen ist es wichtig, die Lebensdauer zentraler Gebäudeteile zu berücksichtigen. Heizungsanlagen haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren, während Wasserleitungen 25 bis 40 Jahre halten können. Fenster und Türen benötigen oft ebenfalls zwischen 10 und 50 Jahren eine Erneuerung.
Der Nießbrauch ist ein rechtliches Instrument, das es einer Person ermöglicht, eine Immobilie zu nutzen, ohne deren Eigentümer zu sein. Dieses Wohn- und Nutzungsrecht erlaubt es dem Nießbrauchnehmer, die Immobilie selbst zu bewohnen, sie zu vermieten oder auf andere Weise zu nutzen. Das Besondere am Nießbrauch ist, dass es sowohl zeitlich begrenzt als auch lebenslang erteilt werden kann, je nach den Bedürfnissen der Beteiligten. Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, wird der Nießbrauch durch einen Notar im Grundbuch eingetragen, wodurch das Recht auch gegenüber Dritten wirksam geschützt ist.
Der Nießbrauch kommt in verschiedenen Situationen zur Anwendung, in denen eine Person ein Interesse hat, eine Immobilie zu nutzen, ohne dass Sie Eigentümer dieser ist. Dies kann etwa beim Verkauf einer Immobilie der Fall sein, wenn der Verkäufer im Rahmen des Verkaufsverfahrens das Recht behalten will, die Immobilie weiterhin zu nutzen. Auch beim Teilverkauf einer Immobilie kann der Nießbrauch eine Rolle spielen, insbesondere wenn der Eigentümer einen Teil des Eigentums verkauft, aber weiterhin im Haus wohnen bleiben möchte.
Ein weiteres typisches Szenario ist die Schenkung einer Immobilie. Hierbei kann der Eigentümer die Immobilie an eine andere Person übertragen, gleichzeitig jedoch ein Nießbrauchrecht einräumen, das es ihm ermöglicht, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder zu nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass der ursprüngliche Eigentümer weiterhin Zugang zu seinem ehemaligen Eigentum hat, während der neue Eigentümer rechtliche Ansprüche auf die Immobilie erhält.
Insgesamt bietet der Nießbrauch eine flexible Möglichkeit, die Nutzung von Immobilien zu regeln, ohne dass das Eigentum vollständig übertragen werden muss. Die rechtliche Absicherung durch die Eintragung im Grundbuch macht den Nießbrauch vor allem zu einer attraktiven Lösung bei einer vorzeitigen Erbabwicklung.
Ein Notaranderkonto ist ein treuhänderisch vom Notar geführtes Konto, auf das der Käufer den Kaufpreis für eine Immobilie einzahlt. Der Notar gibt das eingezahlte Geld erst an den Verkäufer weiter, wenn alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind. Mit der Einzahlung auf das Anderkonto gehen Nutzen und Lasten der Immobilie auf den Käufer über, auch wenn dieser noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Diese Form der Kaufpreisabwicklung gilt als besonders sicher, da der Notar das Geld erst an den Verkäufer überweist, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags prüft der Notar die Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises, dazu gehören die Beantragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, die Beschaffung der Löschungsbewilligungen für im Grundbuch eingetragene Belastungen und das Einholen einer Verzichtserklärung auf etwaige Vorkaufsrechte. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Käufer schriftlich über die Fälligkeit des Kaufpreises informiert. Er überweist dann den vereinbarten Kaufpreis auf das Notaranderkonto.
Sobald der Verkäufer die Immobilie an den Käufer übergibt und dem Notar bestätigt, dass er mit der Eigentumsumschreibung einverstanden ist, beantragt der Notar die Umschreibung im Grundbuch sowie die Löschung bisheriger Belastungen und überweist den Kaufpreis vom Notaranderkonto an den Verkäufer. Für die Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto fallen Notarkosten an, die abhängig vom Kaufpreis sind. Die Einrichtung eines Notaranderkontos setzt zudem ein berechtigtes Sicherungsinteresse voraus; sieht der Notar ein solches nicht gegeben, kann er die Einrichtung des Kontos ablehnen.
Sondereigentum ist im § 3 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) definiert und umfasst das exklusive Eigentum an bestimmten Wohnungen oder spezifischen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen innerhalb eines Gebäudes. Es bezieht sich auf alle Teile eines Gebäudes, die einem Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft allein gehören, wie beispielsweise einzelne Wohnungen und dazugehörige Kellerräume.
Wohnungseigentümer haben grundsätzlich das Recht, ihr Sondereigentum nach eigenem Ermessen zu gestalten, müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben sowie die Rechte anderer Eigentümer beachten. Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern hingegen die Zustimmung der Eigentümerversammlung.
Die Kosten für das Sondereigentum trägt der jeweilige Eigentümer allein, während die Kosten für das Gemeinschaftseigentum auf alle Eigentümer umgelegt werden kann. Gemeinschaftseigentum umfasst Bereiche des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum einzelner Eigentümer stehen, wie Treppenhäuser, Dächer und andere gemeinschaftlich genutzte Räume.
Es besteht auch die Möglichkeit, Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umzuwandeln, etwa durch den Umbau ungenutzter Flächen zu Wohnraum, wobei eine Einigung aller Beteiligten und die Eintragung ins Grundbuch erforderlich sind. Umgekehrt kann auch Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum überführt werden, wenn die Wohnungseigentümer dies beschließen.
Einige spezifische Elemente, wie Balkone und Garagen, können sowohl Sondereigentum als auch Gemeinschaftseigentum sein, je nach den vertraglichen Vereinbarungen und der Nutzung. Bei Schäden, die am Sondereigentum durch das Gemeinschaftseigentum entstehen, haftet die Eigentümergemeinschaft in bestimmten Fällen.
Um Klarheit über die Zugehörigkeit von Teilen eines Gebäudes zu Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum zu erhalten, sollten potenzielle Käufer die Teilungserklärung und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft einsehen, da diese entscheidend für die Rechte und Pflichten der Eigentümer sind.
Die Teilungserklärung ist ein notarielles Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks in individuelle Einheiten regelt und die Eigentumsverhältnisse sowie die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums festlegt. Sie ist essenziell für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Reihenhäusern auf einem gemeinsamen Grundstück. Die Teilungserklärung legt fest, welche Rechte und Pflichten die Eigentümer haben, wer für bestimmte Bereiche zuständig ist und wie die Kosten für das gemeinschaftliche Eigentum verteilt werden. Ihre rechtliche Grundlage findet sich in § 8 WEG.
Neben der räumlichen Aufteilung regelt die Teilungserklärung auch die Eigentumsverhältnisse unter den Miteigentümern, Nutzungsbeschränkungen, die Kostenverteilung sowie die Organisation der Hausverwaltung. Daher kann man sie als die „Verfassung“ der Eigentümergemeinschaft betrachten, die für alle Mitglieder bindend ist.
Eine Teilungserklärung muss vor dem Verkauf der einzelnen Einheiten erstellt und notariell beglaubigt werden, da ohne sie kein Immobilienverkauf möglich ist. Sie kann bei dem Notar, dem Grundbuchamt, der Hausverwaltung, dem Vorbesitzer oder über Rechtsanwälte und Immobilienmakler angefordert werden. Es können Gebühren anfallen, insbesondere für Kopien vom Notar oder Grundbuchamt.
Die Teilungserklärung wird in verschiedenen Situationen benötigt, etwa beim Immobilienkaufvertrag, bei der Beantragung eines Immobilienkredits, bei baulichen Veränderungen und in rechtlichen Streitigkeiten zwischen Eigentümern. Sie ist somit ein zentrales Dokument, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum festlegt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein essentielles Dokument beim Kauf oder Verkauf von Immobilien. Sie bestätigt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat und somit keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des Käufers ins Grundbuch bestehen. Ohne diese Bescheinigung kann das Grundbuchamt den Eigentumsübergang nicht vollziehen, was bedeutet, dass der Käufer bis zur Eintragung nicht rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie ist. Auch der Verkäufer erhält bis zur Eintragung des Käufers keinen Verkaufspreis, was die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch für die Baufinanzierung relevant macht.
Ausnahmen, in denen keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich ist, bestehen, wenn die Immobilie an nahe Verwandte verkauft wird, wenn sie geerbt wurde oder wenn der Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt. In diesen Fällen entfällt die Grunderwerbsteuerpflicht.
Die Bescheinigung wird über das zuständige Finanzamt beantragt, häufig übernimmt der Notar diesen Schritt im Rahmen des Kaufprozesses. Der Antrag umfasst mehrere Schritte, einschließlich der Einreichung des Kaufvertrages und der Veräußerungsanzeige beim Finanzamt.
Die Gebühren für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung liegen im niedrigen Rahmen von 5 bis 15 Euro und sind in der Regel Teil der Notarkosten, die im Kaufvertrag festgehalten werden. Um eine zügige Eintragung ins Grundbuch zu gewährleisten, sollten Käufer die Grunderwerbsteuer zeitnah nach Erhalt der Zahlungsaufforderung begleichen.
Eigentum verpflichtet und eine damit einhergehende Pflicht ist die Verkehrssicherungspflicht. Grundstücks- und Immobilieneigentümern in Deutschland sind dazu verpflichtet, dass Gefahrenquellen auf ihrem Eigentum beseitigt werden, um Dritten keinen Schaden zuzufügen. Diese Pflicht leitet sich aus Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) und § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ab. Letzterer besagt, dass jemand, der das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht kann zu Haftungsansprüchen führen, weshalb Eigentümer diese Verantwortung ernst nehmen sollten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Eigentümer nicht verpflichtet sind, alle denkbaren Gefahrenquellen zu beseitigen, sondern nur solche, die notwendig und zumutbar sind. Ein Beispiel hierfür ist eine Treppe, die mit einem Geländer und rutschfesten Stufen ausgestattet ist; ein Sturz aufgrund von Unachtsamkeit ist in diesem Fall nicht als Vernachlässigung der Pflicht zu werten.
Zu den wesentlichen Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht gehören die Räum- und Streupflicht im Winter, bei der Wege auf dem Grundstück sowie angrenzende Geh- und Radwege geräumt und gestreut werden müssen. Auch die Sicherung von Dächern, Fassaden und Balkonen ist wichtig; Eigentümer sollten den ordnungsgemäßen Zustand dieser Teile regelmäßig überprüfen, um das Risiko von herabfallenden Gegenständen zu minimieren. Des Weiteren müssen Spielgeräte auf dem Grundstück regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden, um Verletzungen zu vermeiden. Bäume sollten ebenfalls auf herabfallende Äste und andere Gefahren hin überprüft werden, insbesondere nach Stürmen. Zudem müssen Treppen und Treppenhäuser regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden, wobei defekte Stufen umgehend repariert werden sollten.
Eigentümer haben die Möglichkeit, Teile ihrer Verkehrssicherungspflicht an Mieter oder Dienstleister zu delegieren, bleiben jedoch letztendlich für deren Pflichtverletzungen haftbar. Zur Absicherung gegen Risiken wird Grundstückseigentümern empfohlen, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen, da die private Haftpflichtversicherung nicht für vermietete Immobilien gilt.
Insgesamt ist die Verkehrssicherungspflicht eine ernstzunehmende Verantwortung, die Eigentümer unbedingt wahrnehmen sollten. Eine Kombination aus präventiven Maßnahmen und der richtigen Versicherung kann dazu beitragen, potenziellen Haftungsansprüchen effektiv entgegenzuwirken.
Der Verkehrswert, oft auch Marktwert genannt, bezeichnet den geschätzten Wert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Bewertung, der sich aus der Preisfindung auf dem freien Markt ergibt. Er wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und die aktuelle Marktsituation. Der Verkehrswert dient als Richtwert für Verkäufer und Käufer, um eine realistische Preisvorstellung zu entwickeln. Er wird häufig von Gutachtern oder Immobilienexperten ermittelt, die verschiedene Bewertungsverfahren, wie die Vergleichswertmethode oder die Ertragswertmethode, anwenden.
Im Gegensatz zum Verkehrswert ist der Kaufpreis der Betrag, den Käufer und Verkäufer tatsächlich im Rahmen eines Kaufvertrags vereinbaren. Während der Verkehrswert auf objektiven Marktbedingungen basiert, kann der Kaufpreis von individuellen Verhandlungen, emotionalen Faktoren oder besonderen Umständen abhängen. Ein Verkäufer könnte beispielsweise bereit sein, einen höheren Preis zu akzeptieren, um schnell zu verkaufen, oder ein Käufer könnte bereit sein, einen Aufschlag zu zahlen, um ein bestimmtes Objekt zu sichern.
Liegt der Kaufpreis über dem Verkehrswert, kann dies verschiedene Auswirkungen haben. Für den Käufer könnte dies ein Risiko darstellen, da er möglicherweise mehr für die Immobilie bezahlt, als sie tatsächlich wert ist. Dies könnte insbesondere bei einer zukünftigen Wertentwicklung problematisch werden, da der Käufer Schwierigkeiten haben könnte, die Immobilie später gewinnbringend zu verkaufen. Darüber hinaus könnte es für den Käufer schwierig sein, eine Finanzierung zu erhalten, da Banken in der Regel den Verkehrswert zur Grundlage ihrer Darlehensentscheidungen machen. Wenn der Kaufpreis signifikant über dem Verkehrswert liegt, könnte die Bank nur bereit sein, bis zur Höhe des Verkehrswerts zu finanzieren, was den Käufer dazu zwingt, mehr Eigenkapital einzubringen.
Für den Verkäufer hingegen könnte ein über dem Verkehrswert liegender Kaufpreis zunächst positiv erscheinen, doch birgt dies das Risiko, dass potenzielle Käufer abgeschreckt werden, wenn sie den Preis als überzogen empfinden. Dies könnte letztendlich zu längeren Verkaufszeiten führen oder den Marktwert der Immobilie negativ beeinflussen, insbesondere wenn sie längere Zeit zum Verkauf angeboten wird.
Somit ist der Verkehrswert eine fundierte Einschätzung des Immobilienwerts, während der Kaufpreis das Ergebnis einer konkreten Transaktion zwischen den Parteien darstellt.
Das Vorkaufsrecht für Immobilien ist ein rechtliches Privileg, das es einer dritten Partei ermöglicht, ein zum Verkauf angebotenes Objekt, wie ein Haus oder eine Wohnung, vorzugsweise zu erwerben. Dieses Recht kann entweder gesetzlich oder vertraglich geregelt sein und stellt sicher, dass der Verkäufer dem Vorkaufsberechtigten den Kaufvertrag vorlegt, bevor er an einen anderen Käufer verkauft.
In Deutschland wird zwischen drei Arten von Vorkaufsrechten unterschieden:
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Dingliches Vorkaufsrecht: Dieses ist im Grundbuch vermerkt und bietet eine öffentlich einsehbare Verfügungssperre für den Verkauf der Immobilie. Es gilt direkt für das Grundstück und ermöglicht es dem berechtigten Vorkäufer, auch nachträglich Ansprüche geltend zu machen, falls er nicht über den Verkauf informiert wurde.
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Schuldrechtliches Vorkaufsrecht: Definiert in den §§ 463–473 des BGB, gewährt dieses Recht der berechtigten Partei zwei Monate Zeit, um die Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die einem potenziellen Käufer angeboten wurden. Bei übergangenem Vorkaufsrecht kann die betroffene Partei Schadensersatz fordern, jedoch nicht rückwirkend.
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Öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht: Dieses gilt in der Regel nur für Gemeinden, die das Recht haben, bestimmte Flächen zuerst zu erwerben, oft unter der Voraussetzung, dass diese Flächen dem Allgemeinwohl dienen.
Vorkaufsrechte können verschiedenen Parteien zustehen, darunter Gemeinden, aktuelle Mieter oder Miterben. Mieter haben in der Regel nur dann ein Vorkaufsrecht, wenn die bewohnte Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt wird. Bei Erbgemeinschaften genießen alle Miterben ein Vorkaufsrecht, wenn ein Mitglied seinen Anteil verkaufen möchte.
Das Vorkaufsrecht kann auch flexibel vertraglich geregelt werden, vorausgesetzt, beide Parteien (der Eigentümer und der Vorkäufer) stimmen einer notariellen Beurkundung zu. Es erlischt unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn die Frist zur Ausübung verstreicht, beim Tod des Vorkaufsberechtigten oder durch notarielle Löschung im Grundbuch.
Insgesamt stellt das Vorkaufsrecht eine nützliche Regelung dar, um bestimmten Parteien ein bevorzugtes Kaufrecht zu gewähren, wobei die Auswirkungen auf den Immobilienwert von verschiedenen Faktoren abhängen können.
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Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stellt den Finanzplan für das kommende Wirtschaftsjahr dar und stellt die erwarteten Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Er orientiert sich dabei an den monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer und dient der Finanzierung von Instandhaltungs-, Verwaltungs- und Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Hausverwaltung erstellt den Wirtschaftsplan in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat. Er muss von den Eigentümern auf der jährlichen Eigentümerversammlung genehmigt werden und gilt für ein Kalenderjahr.
Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Versicherung, die Eigentümer von Immobilien vor finanziellen Schäden schützt, die durch verschiedene Risiken wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen können. Sie deckt in der Regel Schäden an der Bausubstanz des versicherten Gebäudes sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen ab, wie Türen, Fenstern und Wänden. Zusätzlich können auch bestimmte Risiken, wie Einbrüche und Vandalismus, durch spezielle Zusatzbausteine in die Versicherung aufgenommen werden, wobei es wichtig zu beachten ist, dass die Hausratversicherung primär für Schäden aufgrund von Einbrüchen zuständig ist.
Die Versicherungssumme sollte ausreichend bemessen sein, um im Falle eines Totalverlustes den Wiederaufbau des Gebäudes in neuwertigem Zustand zu ermöglichen. Eine zu niedrige Versicherungssumme führt zur Unterversicherung, was bedeutet, dass die Versicherung im Schadenfall nur einen Teil der Kosten erstattet. Beispielsweise könnte bei einem Schaden von 100.000 Euro und einer Versicherungssumme von 500.000 Euro, bei einem tatsächlichen Wert von 1.000.000 Euro, nur die Hälfte des Schadens übernommen werden.
Die Beitragshöhe der Gebäudeversicherung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter die Art des Gebäudes, die verwendeten Materialien, die Wohnfläche, die Art der Nutzung sowie der Standort. Im Schadensfall ist es entscheidend, den Schaden umgehend zu melden und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Schäden zu minimieren.
Im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Wohneigentum geht das Versicherungsverhältnis auf den neuen Eigentümer über, wobei Käufer und Verkäufer gemeinsam für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode verantwortlich sind. Käufer haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, was jedoch innerhalb eines Monats nach Erwerb der Immobilie geschehen muss.
Die Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements für Immobilienbesitzer und sollte sorgfältig gewählt und regelmäßig überprüft werden, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.
Die Zwischenfinanzierung, auch als Vorfinanzierung bekannt, ist eine kurzfristige Immobilienfinanzierung, die dazu dient, finanzielle Lücken bis zur Bereitstellung eines langfristigen Darlehens zu überbrücken. Sie ist besonders vorteilhaft, wenn das erforderliche Eigenkapital, etwa aus einem noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag, momentan nicht zur Verfügung steht. Die Laufzeit einer Zwischenfinanzierung ist in der Regel auf maximal 24 Monate begrenzt, wobei die Höhe des Zwischenkredits sich nach dem erwarteten Eigenkapital und dem Objektwert richtet.
Diese Form der Finanzierung kommt häufig beim Kauf oder Bau von Immobilien zum Einsatz, beispielsweise wenn ein Umzug bevorsteht und die bestehende Immobilie noch verkauft werden muss. Die Zwischenfinanzierung ermöglicht es, bereits vor dem Verkauf der alten Immobilie die nötige finanzielle Flexibilität für das neue Vorhaben zu schaffen. Auch bei Anschlussfinanzierungen oder der Erwartung von Auszahlungen aus Lebensversicherungen kann eine Zwischenfinanzierung sinnvoll sein.
Ein typisches Beispiel für eine Zwischenfinanzierung könnte wie folgt aussehen: Ein Ehepaar plant den Umzug in ein neues Einfamilienhaus, hat jedoch seine bestehende Eigentumswohnung noch nicht verkauft. Bei einem Marktwert der Wohnung von 250.000 Euro und einer Restschuld von 50.000 Euro entscheiden sie sich für eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro, um die Differenz zu überbrücken. Den Restbetrag für das neue Haus finanzieren sie langfristig.
Die Zwischenfinanzierung bietet somit eine flexible Lösung, um temporäre finanzielle Engpässe zu überwinden und den Immobilienkauf oder -bau zeitnah zu realisieren.
Trotz der Vorteile birgt eine Zwischenfinanzierung auch einige Risiken. Dazu gehören:
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Zinsrisiko: Da Zwischenfinanzierungen häufig variabel verzinst sind, besteht die Gefahr, dass die Zinsen während der Laufzeit steigen, was zu höheren Kosten führen kann
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Verzögerungen beim Immobilienverkauf: Wenn der Verkauf der alten Immobilie länger dauert als geplant, müssen möglicherweise zusätzliche Zinsen gezahlt werden, was die finanzielle Belastung erhöht.
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Unterdeckung: Sollte der Verkaufspreis der alten Immobilie niedriger ausfallen als erwartet, kann dies zu finanziellen Engpässen führen, insbesondere wenn die Zwischenfinanzierung höher ist als der tatsächliche Erlös.
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Doppelte Belastung: Während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung können sowohl die laufenden Kosten für die alte Immobilie als auch die Zahlungen für das neue Darlehen anfallen, was die finanzielle Situation belasten kann.
Daher ist es ratsam, sich von einem Finanzierungsexperten wie zum Beispiel von www.faktorwir.de beraten zu lassen.
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